Förderung durch KFW-Bank und NBank

Ein Grund mehr, Gründer zu werden.

Insbesondere für Firmengründer ist es extrem wichtig, schnell eine Marke aufzubauen und professionelle Werbung zu betreiben.

Mindestens genauso wichtig ist es jedoch, dabei den eigenen Kontostand im Auge zu behalten - sonst ist der Traum schneller ausgeträumt, als man GmbH buchstabiert hat. Das wollen weder Sie noch wir. Deshalb bieten wir Unternehmensgründern und Start-Ups unsere Leistungen zu ganz besonderen Bedingungen an.

Gründercoaching Deutschland der KFW-Bank

Als Unternehmensgründer (bis zu drei Jahre nach Gründungstag) haben Sie zudem die Möglichkeit, über ein Gründercoaching die perfekte Starthilfe in die Selbstständigkeit zu erlangen. Mehr erfahren...

Marketing- & Designberatung mit Fördergeldern der NBank

Seit Juli 2010 wird Marketingberatung mit dem Schwerpunkt "Web-Marketing" durch die NBank explizit gefördert. Das bedeutet, dass Firmen aus Niedersachsen sich bis zu 10.000€ der Kosten für Beratung bezuschussen lassen können. Mehr erfahren...


Sprechen Sie uns an
, wir prüfen gerne die erforderlichen Voraussetzungen.

Unser Profil in der Beraterbörse der KFW.

Kontakt zur Werbeagentur eyedee media GmbH aus Hamburg

Kontakt

eyedee media GmbH

Tel:
0800 - 88 11 88 5
Fax:
0800 - 88 11 88 55
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Ihr Profi für barrierefreie Webseiten gemäß BITV

Internet ist für alle da

Barrierefreie Internetseiten gem. BITV
open/close

Eine für alles, alles für Sie

Stellen Sie sich mal eine Werbeagentur vor, die jedes Ihrer Projekte von Anfang bis Ende aus einer Hand betreut. Und jetzt stellt sich diese Agentur mal selbst vor:

Werbeagentur aus Hamburg - eyedee media stellt sich vor!

Wir sind eyedee media,

die Fullservice-Werbeagentur aus Hamburg.

Hier bekommen Sie einen kurzen Überblick darüber, was wir alles tun, damit Ihr Markenauftritt auch gelingt. Was wir dabei grundsätzlich nicht machen: Kompromisse.

Barrierefreie Internetseiten gem. BITV

Barrierefreie Internetseiten - Gestaltung & Entwicklung gem. BITV / Behindertengleichstellungsgesetz

Für Behörden schon seit 2005 Pflicht und für alle anderen Internetauftritte empfohlen:

Barrierefreie Internetseitengestaltung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467)

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner. Hier erfahren Sie mehr.