Gründercoaching Deutschland der KFW-Bank

Förderung von Unternehmensgründern

Als Unternehmensgründer (bis zu drei Jahre nach Gründungstag) haben Sie zudem die Möglichkeit, über ein Gründercoaching die perfekte Starthilfe in die Selbstständigkeit zu erlangen.

Das Programm unterstützt Existenzgründer durch Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Fakten: Ihre Vorteile

  • Zuschuss von bis zu 90% des Beraterhonorars
  • Erhöhung der Erfolgsaussichten Ihrer Gründung
  • Berater von der KfW anerkannt
  • Unterstützung bis zu 5 Jahre nach Gründung
  • eyedee media legt noch ordentlich was drauf

Höhe des Zuschusses / der Förderung

  • Förderung von bis zu 6.000€
    max. förderfähiges Tageshonorar: 800€ (ein Tagewerk à 8 Stunden)

Wenn Sie vor Ihrer Existenzgründung arbeitslos waren und Leistungen nach dem SGB II oder SGB III bezogen haben, erhalten Sie höhere Zuschüsse. Diese besondere Förderung können Sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragen.

Wir unterstützen Sie kostenlos & unverbindlich bei der Antragsstellung bei einem Regionalpartner der KfW, z. B. bei Ihrer Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsförderungsgesellschaft vor Ort.

Wir freuen uns auf Sie.

 

Kontakt zur Werbeagentur eyedee media GmbH aus Hamburg

Kontakt

eyedee media GmbH

Tel:
0800 - 88 11 88 5
Fax:
0800 - 88 11 88 55
Mo.-Fr.
10:00 - 17:00 Uhr

Wir rufen Sie zurück

Ihr Profi für barrierefreie Webseiten gemäß BITV

Internet ist für alle da

Barrierefreie Internetseiten gem. BITV
open/close

Eine für alles, alles für Sie

Stellen Sie sich mal eine Werbeagentur vor, die jedes Ihrer Projekte von Anfang bis Ende aus einer Hand betreut. Und jetzt stellt sich diese Agentur mal selbst vor:

Werbeagentur aus Hamburg - eyedee media stellt sich vor!

Wir sind eyedee media,

die Fullservice-Werbeagentur aus Hamburg.

Hier bekommen Sie einen kurzen Überblick darüber, was wir alles tun, damit Ihr Markenauftritt auch gelingt. Was wir dabei grundsätzlich nicht machen: Kompromisse.

Barrierefreie Internetseiten gem. BITV

Barrierefreie Internetseiten - Gestaltung & Entwicklung gem. BITV / Behindertengleichstellungsgesetz

Für Behörden schon seit 2005 Pflicht und für alle anderen Internetauftritte empfohlen:

Barrierefreie Internetseitengestaltung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467)

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner. Hier erfahren Sie mehr.