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Jobs - Bewerben bei der Hamburger Werbeagentur eyedee media GmbHDu mußt nicht Deutschland sein!

... aber kreativ!

Sie sind detailversessen und lieben Ihren Job?

Neugier und Experimentierfreudigkeit kennzeichnen Sie?

Prima, dann suchen wir Sie!

 

Auszubildende

- Leider derzeit keine Stellen frei. -

Freelancer

Unser Bedarf ist noch nicht gedeckt.

Wir suchen freie Mitarbeiter für die folgenden Bereiche:

  • Marketing / Sales (Verkauf)
  • Text / Konzeption
  • Grafik Design, Schwerpunkt: Logoentwicklung
  • Grafik Design, Schwerpunkt: Druckvorstufe
  • Programmierung, Schwerpunkt: Anwendungsprogrammierung
  • Programmierung, Schwerpunkt: Web CM (CMS MS, RD, SS, IMP)
  • Programmierung, Schwerpunkt: eCommerce (Magento, OXID, Intershop)
  • Programmierung, Schwerpunkt: JS, Java, AJAX
  • Programmierung, Schwerpunkt: PHP5+, MySQL(i)5+, Oracle
  • Hostessen für Promotion & Events
  • Foto-Models für Produkt & Coverfotografie
  • 400€-Jobber für diverses

Praktikanten

- Leider derzeit keine Stellen frei. -

 

Bewerbung nur per eMail!

Bitte beachten Sie, dass wir aus Zeit- und Kostengründen keine postalisch übermittelten Bewerbungen bearbeiten und/oder zurücksenden.

Bewerbungen bitte ausschliesslich per eMail unter Nennung von mind. drei Referenzen und Verdienstvorstellungen.

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Kontakt zur Werbeagentur eyedee media GmbH aus Hamburg

Kontakt

eyedee media GmbH

Tel:
0800 - 88 11 88 5
Fax:
0800 - 88 11 88 55
Mo.-Fr.
10:00 - 17:00 Uhr

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Eine für alles, alles für Sie

Stellen Sie sich mal eine Werbeagentur vor, die jedes Ihrer Projekte von Anfang bis Ende aus einer Hand betreut. Und jetzt stellt sich diese Agentur mal selbst vor:

Werbeagentur aus Hamburg - eyedee media stellt sich vor!

Wir sind eyedee media,

die Fullservice-Werbeagentur aus Hamburg.

Hier bekommen Sie einen kurzen Überblick darüber, was wir alles tun, damit Ihr Markenauftritt auch gelingt. Was wir dabei grundsätzlich nicht machen: Kompromisse.

Barrierefreie Internetseiten gem. BITV

Barrierefreie Internetseiten - Gestaltung & Entwicklung gem. BITV / Behindertengleichstellungsgesetz

Für Behörden schon seit 2005 Pflicht und für alle anderen Internetauftritte empfohlen:

Barrierefreie Internetseitengestaltung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467)

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner. Hier erfahren Sie mehr.