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Auftragsverarbeitungsvertrag online abschließen
Wenn wir für Sie personenbezogene Daten verarbeiten – etwa beim Betrieb Ihrer Website, bei Ihrem Shop oder in Kampagnen –, verlangt Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Sie tragen hier Ihre Stammdaten ein, lesen den vollständigen Vertrag und bestätigen ihn verbindlich.
Für den Abschluss genügt die Textform (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich, ein Signaturdienst ebenso wenig. Der Vertragstext selbst ist fest – geändert werden nur Ihre Angaben.