Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Schritt 1 von 2

Auftragsverarbeitungsvertrag online abschließen

Wenn wir für Sie personenbezogene Daten verarbeiten – etwa beim Betrieb Ihrer Website, bei Ihrem Shop oder in Kampagnen –, verlangt Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Sie tragen hier Ihre Stammdaten ein, lesen den vollständigen Vertrag und bestätigen ihn verbindlich.

Für den Abschluss genügt die Textform (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich, ein Signaturdienst ebenso wenig. Der Vertragstext selbst ist fest – geändert werden nur Ihre Angaben.

So, wie es im Handelsregister oder im Impressum steht.

Bitte ausfüllen – ohne diese Angabe steht der Vertrag nicht.

Bitte ausfüllen – ohne diese Angabe steht der Vertrag nicht.

Bitte ausfüllen – ohne diese Angabe steht der Vertrag nicht.

Bitte ausfüllen – ohne diese Angabe steht der Vertrag nicht.

Bitte ausfüllen – ohne diese Angabe steht der Vertrag nicht.

Wer den Vertrag für Sie schließt – Geschäftsführung, Inhaberin, Vorstand.

Bitte ausfüllen – ohne diese Angabe steht der Vertrag nicht.

An diese Adresse geht der Link zum fertigen Vertrag.

Bitte ausfüllen – ohne diese Angabe steht der Vertrag nicht.

Freiwillig, nur für Rückfragen.

Bitte ausfüllen – ohne diese Angabe steht der Vertrag nicht.

Freiwillig. Erscheint auf dem Vertrag, wenn Sie eine angeben.

Bitte ausfüllen – ohne diese Angabe steht der Vertrag nicht.

Ihre Angaben werden ausschließlich zum Abschluss und zum Nachweis dieses Vertrags verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Näheres in der Datenschutzerklärung.

Stand: