Fördermittel für Marketing: Was Gründerinnen und Gründer in Schleswig-Holstein und Hamburg wirklich bekommen
Die Frage kommt in fast jedem Erstgespräch mit Gründerinnen und Gründern: „Gibt es dafür nicht Fördermittel?" Gemeint sind damit meistens Logo, Geschäftsausstattung, Website und die ersten Anzeigen. Die ehrliche Antwort lautet: für diese Positionen so gut wie nicht.
Das ist keine norddeutsche Besonderheit, sondern Systematik. Öffentliche Förderung zielt auf Wissen und Tragfähigkeit, nicht auf Sachkosten im Marketing. Wer das einmal verstanden hat, sucht nicht mehr an der falschen Stelle – und findet die Töpfe, die tatsächlich offenstehen.
Die entscheidende Grenze verläuft zwischen Beratung und Umsetzung
Gefördert wird, dass Sie sich beraten lassen. Nicht gefördert wird, was dabei herauskommt.
Am deutlichsten steht das in den Richtlinien der Hamburg Kreativ Gesellschaft. Dort ist Coaching zu Marktstrategie, Vertrieb, Marketing, Online-Marketing, PR und Marke ausdrücklich förderfähig. Ebenso ausdrücklich ausgeschlossen sind Gestaltung und Erstellung von Werbemitteln – genannt werden Geschäftsausstattung, Logos und Flyer – sowie Websites.
Sauberer lässt sich die Grenze nicht ziehen. Wer eine Förderung für den Markenauftritt sucht, sucht etwas, das es nicht gibt. Wer Förderung für die Entscheidung sucht, welchen Markenauftritt er überhaupt braucht, ist richtig.
Das Bundesprogramm, das Ende 2026 ausläuft
Für Marketing ist die BAFA-Beratungsförderung der wichtigste Hebel: die Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU". Sie fördert Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung – Marketing- und Vertriebsberatung eingeschlossen.
Die Eckdaten in den alten Bundesländern, also auch bei uns im Norden:
- 50 Prozent Zuschuss auf maximal 3.500 Euro Beratungskosten
- maximal zwei Beratungen pro Jahr, insgesamt fünf über die Laufzeit der Richtlinie
- der Berater muss beim BAFA gelistet sein
- der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden
Der letzte Punkt ist der, an dem die meisten Anträge scheitern. Wer die Beratung schon begonnen hat, verliert den Anspruch vollständig. Rückwirkend geht nichts.
Wichtig: Die Richtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Ein Nachfolgeprogramm ist bislang nicht angekündigt. Wer 2026 gründet und eine geförderte Beratung einplanen möchte, sollte den Antrag nicht ins nächste Jahr schieben – dieses Zeitfenster schließt sich möglicherweise dauerhaft.
Eine Neuerung, die kleinen Gründungen zugutekommt: Seit November 2025 rechnet das BAFA bei Antragstellenden, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, auf Basis der Bruttokosten. Für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer bedeutet das einen spürbaren zusätzlichen Entlastungseffekt.
Das ältere Programm go-digital, das viele noch im Kopf haben, ist zum 1. Januar 2025 ausgelaufen. Wer heute Digitalisierungsberatung fördern lassen will, landet ebenfalls bei der BAFA-Richtlinie.
Hamburg: bis zu 90 Prozent – mit engen Voraussetzungen
Die Hamburg Kreativ Gesellschaft fördert prozessbegleitende Coachings mit bis zu 90 Prozent des Honorars. Förderfähig sind maximal 120 Euro je Coachingstunde beziehungsweise 960 Euro je Tag, bei mindestens einem und höchstens vier Tagen.
Die Voraussetzungen sind allerdings eng gefasst:
- selbstständige Tätigkeit in der Kreativwirtschaft
- Unternehmenssitz in Hamburg oder in der Metropolregion Hamburg
- Gesamteinkommen bis 50.000 Euro jährlich bei Solo-Selbstständigen, steuerbarer Jahresgewinn bis 100.000 Euro bei Unternehmen
- bereits gegründet – das Programm richtet sich ausdrücklich nicht an die Vorgründungsphase
Der zweite Punkt wird oft übersehen: Die Metropolregion Hamburg reicht weit ins südliche Schleswig-Holstein hinein. Für viele Betriebe im Kreis Pinneberg ist dieses Programm damit erreichbar, obwohl sie nicht in Hamburg sitzen.
Schleswig-Holstein: kein Marketing-Topf, aber gute Lotsen
Ein Landesprogramm speziell für Marketing gibt es in Schleswig-Holstein nicht. Was es gibt, ist ein solides Beratungsnetz:
Die Förderlotsen der IB.SH beraten unentgeltlich und neutral zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten von Land, Bund und EU – einschließlich Hinweisen zum Businessplan und zur Vorbereitung des Bankgesprächs. Das ist keine Marketingberatung, aber der beste erste Anruf, wenn Sie wissen wollen, was für Ihre Gründung überhaupt infrage kommt. In Hamburg übernimmt das IFB Beratungscenter Wirtschaft dieselbe Rolle und bietet zusätzlich regelmäßige Workshops zur Gründungsfinanzierung an.
Für das Handwerk gibt es die Meistergründungsprämie: bis zu 10.000 Euro als zweistufiger Zuschuss des Landes für erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung – die zweite Stufe knüpft an die Schaffung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes an.
Regional lohnt außerdem der Weg zur Wirtschaftsförderung. Im Kreis Pinneberg ist das die WEP, die Existenzgründerinnen und Existenzgründer unter anderem bei Standortfragen und der Antragstellung unterstützt.
Der Gründungszuschuss: kein Marketinggeld, aber Luft im Budget
Wer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I gründet, kann den Gründungszuschuss nach §§ 93, 94 SGB III beantragen. In der ersten Phase wird das bisherige Arbeitslosengeld weitergezahlt, ergänzt um eine monatliche Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung; in der zweiten Phase bleibt nur die Pauschale.
Voraussetzung ist unter anderem ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung beziehungsweise der Anmeldung beim Finanzamt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht – es handelt sich um eine Ermessensleistung, über die die Agentur für Arbeit im Einzelfall entscheidet. Entsprechend wichtig ist ein belastbarer Businessplan.
Für Marketing ist der Zuschuss indirekt relevant: Er deckt den Lebensunterhalt und schafft damit überhaupt erst den finanziellen Spielraum, im ersten Jahr in einen ordentlichen Auftritt zu investieren, statt jeden Euro in die laufenden Kosten zu stecken.
Die sinnvolle Reihenfolge
Aus der Praxis heraus würden wir so vorgehen:
- Erst den Lotsen anrufen. IB.SH oder IFB Hamburg, unentgeltlich und neutral. Danach wissen Sie, welche Programme für Ihre Konstellation überhaupt offenstehen.
- Dann den Beratungsantrag stellen – vor Beratungsbeginn, nicht danach. Bei der BAFA-Förderung mit einem gelisteten Berater, in Hamburg gegebenenfalls über den Coachingpool.
- Dann beraten lassen und dabei klären, was Ihr Auftritt konkret leisten muss.
- Dann umsetzen – und für diesen Teil realistisch kalkulieren, weil er in aller Regel aus eigener Tasche kommt.
Wer diese Reihenfolge umdreht und erst gestaltet, verschenkt die Förderung und läuft zusätzlich Gefahr, etwas zu bauen, das an der eigenen Positionierung vorbeigeht.
Was das für Ihre Planung heißt
Rechnen Sie den Markenauftritt als Eigeninvestition und die Beratung als förderfähigen Posten. Das ist unbequemer als die Hoffnung auf einen Zuschuss für die Website, aber es ist die Kalkulation, die trägt.
Was Sie in dieser Phase brauchen, ist ein Auftritt, der zur Größe Ihres Vorhabens passt – nicht der Auftritt eines Unternehmens, das Sie in fünf Jahren vielleicht sind. Genau darauf sind unsere Gründerpakete zugeschnitten: ein definierter Umfang zu einem festen Preis, damit Sie wissen, womit Sie planen.
Hinweis: Förderlandschaften ändern sich. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand Juli 2026 und ersetzen keine Förderberatung im Einzelfall. Prüfen Sie Konditionen und Fristen vor der Antragstellung an der jeweiligen Programmseite oder bei den genannten Beratungsstellen.
Wenn Sie sortieren möchten, was in Ihrer Situation sinnvoll ist, sprechen Sie uns an. Ein unverbindliches Erstgespräch klärt in der Regel schneller, was Sie brauchen, als jede Recherche im Förderdschungel.