Fullservice-Werbeagentur aus Hamburg

Unser Spezialgebiet: integriertes Marketing.

Das  bedeutet: Wir sind viele Werbeagenturen in einer. Das klingt zunächst irritierender als es ist. Hat aber System und ist für Sie ziemlich gut. Wenn Sie sich für uns entscheiden, hat das zwei große Vorteile:

Erstens: Wir können alles. Klingt überheblich, ist aber so! Denn bei uns arbeiten ausschließlich Profis aus verschiedensten Werbebereichen: Grafik- und  Web Designer, Programmierer, Fotografen und viele mehr. Von der Visitenkarte bis zum Viral-Spot beherrschen wir die Gesetzmäßigkeiten von nahezu jedem Medium. Und wenn Ihnen das nicht reicht, erfinden wir eben noch ein paar neue.

Zweitens: Wir geben alles. Wenn wir ein Projekt betreuen, steckt darin nicht nur Kreativität und Fachwissen, sondern auch jede Menge Leidenschaft. Sie wollen wissen, wie Leidenschaft und Ihre Geschäftsausstattung zusammenpassen? Wir zeigen es Ihnen. Freuen Sie sich drauf!

Wir konzipieren & entwickeln professionelle Werbeauftritte, die niemand so schnell vergisst - vor allem nicht Ihre Konkurrenz.

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Kontakt zur Werbeagentur eyedee media GmbH aus Hamburg

Kontakt

eyedee media GmbH

Tel:
0800 - 88 11 88 5
Fax:
0800 - 88 11 88 55
Mo.-Fr.
10:00 - 17:00 Uhr

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Eine für alles, alles für Sie

Stellen Sie sich mal eine Werbeagentur vor, die jedes Ihrer Projekte von Anfang bis Ende aus einer Hand betreut. Und jetzt stellt sich diese Agentur mal selbst vor:

Werbeagentur aus Hamburg - eyedee media stellt sich vor!

Wir sind eyedee media,

die Fullservice-Werbeagentur aus Hamburg.

Hier bekommen Sie einen kurzen Überblick darüber, was wir alles tun, damit Ihr Markenauftritt auch gelingt. Was wir dabei grundsätzlich nicht machen: Kompromisse.

Barrierefreie Internetseiten gem. BITV

Barrierefreie Internetseiten - Gestaltung & Entwicklung gem. BITV / Behindertengleichstellungsgesetz

Für Behörden schon seit 2005 Pflicht und für alle anderen Internetauftritte empfohlen:

Barrierefreie Internetseitengestaltung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467)

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner. Hier erfahren Sie mehr.